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Nutzen Sie die Überbrückungshilfe III Plus

- beispielsweise für eine neue HOBART Gläserspülmaschine

Für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bietet die Bundesregierung aktuell noch bis 31. Dezember 2021 (Frist verlängert), mit der „Überbrückungshilfe III Plus“ Unterstützung an.

Fördermöglichkeiten für die Investition von professionelle Spülmaschinen sind in den folgenden Kategorien möglich:

  • Hygiene (Förderung bis zu 20.000 EUR / Monat – bis 31. Dezember 2021 (Frist verlängert)
    (z. B. Erhöhung der Spültemperatur, Ersatz Handspülen durch maschinelles Spülen, Gläserspülen im Außenbereich)
  • Digitalisierung (Förderung bis zu 20.000 EUR einmalig – bis 31. Dezember 2021 (Frist verlängert)
    (z. B. Anbindung an das Internet, um Arbeitsabläufe zu digitalisieren und zu vereinfachen)

Mit folgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen über den Antragsprozess und welche HOBART Spülmaschine für die jeweilige Förderkategorie in Frage kommen kann.

Informationen für unsere Partner und Kunden

Förderung Digitalisierung

Förderung Hygiene

Hygiene Statement

Weitere wichtige Informationsquellen:

Überbrückungshilfe für Unternehmen

FAQs vom Bundesministerium für Wirtschaft  (Punkt 2.4 / Ziffer 14)

oder die jeweiligen Landesministerien sowie die DEHOGA mit Beratungs- und Schulungsangeboten für ihre Mitglieder.

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